Ihre Investition in die Gesundheit
Mein Honorar richtet sich nach dem Umfang der Untersuchung, dem erforderlichen Zeitaufwand und dem Schwierigkeitsgrad Ihrer individuellen Therapie.
Anfallende Nebenkosten (z.B. für Labor oder Präparate) werden gesondert ausgewiesen.
In meiner Praxis ist jeder Patient herzlich willkommen.
Kostengünstige Behandlungsmethoden
Als Heilpraktikerin wende ich bei der Wahl der Behandlungsmethoden stets solche Verfahren an, die nach meiner Überzeugung möglichst einfach und kostengünstig zu einem Heilerfolg oder zur Linderung Ihrer Beschwerden führen können. Ihr Wohl und die Wirtschaftlichkeit der Therapie stehen dabei immer im Vordergrund.
Ihr Vorteil als Selbstzahler: Ich biete meine Leistungen als Privat- oder Selbstzahler-Leistung an. Da keine Überweisung notwendig ist, ermöglicht Ihnen diese Basis kurzfristige Termine und wir können uns ohne Zeitdruck genau die Zeit nehmen, die Ihr Anliegen wirklich braucht.
Kostenerstattung durch Versicherungen
Gesetzliche Krankenkassen (GKV): Übernehmen die Kosten in der Regel nicht. Sie können diese jedoch unter Umständen im Rahmen Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
Privatversicherungen (PKV) und Zusatzversicherungen: Eine (Teil-)Übernahme ist je nach individuellem Tarif möglich. Dies gilt oft auch für Beihilfestellen (Beamte/Post).
Bitte beachten Sie: Die Höhe der Erstattung richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Ziffern und Höchstsätzen Ihres Tarifs. Informieren Sie sich bitte vorab direkt bei Ihrer Kasse, in welchem Umfang Heilpraktikerleistungen abgedeckt sind.
Private Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen
Eine private Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen kann eine sinnvolle Option sein, um Ihre Kosten zu reduzieren – besonders bei der Behandlung von Kindern. Hier im Link finden Sie eine aktuelle Übersicht und Tarife privater Zusatzversicherungen: [Dornsteintabelle]
Abrechnung
Die Abrechnung meiner Leistungen orientiert sich am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), sofern wir vorab keine abweichenden Honorarvereinbarungen treffen. Das GebüH (Verzeichnis aus den 1980er Jahren) dient als Berechnungshilfe und bildet den üblichen Vergütungsrahmen ab, stellt jedoch keine bindende Gebührenfestlegung dar. Die anfallenden Gesamtkosten werden in der Regel gemeinsam vor Therapiebeginn mit Ihnen besprochen.
Orientierung: Die durchschnittlichen Behandlungskosten bei Heilpraktikern bewegen sich – je nach Umfang und Methode – häufig zwischen 100 € und 500 € pro Jahr.
Meine heilkundlichen Leistungen sind umfassend und basieren auf langjähriger Erfahrung. Aufgrund des zeitintensiven und individuellen Aufwands werden für die Abrechnung Steigerungssätze (multiplizierende Faktoren wegen Stand 1985) zum GeBüH-Höchstsatz genutzt. Diese Steigerungssätze werden je nach Komplexität, Zeit und Leistung individuell für jeden Fall berechnet.
Kosten für Laboruntersuchungen, Medikamente oder Mikronährstoffpräparate sind nicht in den Behandlungshonoraren enthalten.
Sonderregelungen und Sozialhonorar
Finanzielle Gründe sollen niemanden von der Behandlung ausschließen. Individuelle Sonderregelungen bzw. Sozialhonorar (z.B. bei Kindern/Jugendlichen oder in Härtefällen) sind nach Absprache möglich. Bitte sprechen Sie mich bei Fragen zu Kosten und individuellen Lösungen persönlich an.
Terminabsagen
Bitte sagen Sie vereinbarte Termine mindestens 24 Stunden, idealerweise 48 Stunden vorher ab. Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, stelle ich wie folgt in Rechnung: 50 % der geplanten Kosten; bei Absage am Behandlungstag oder bei Nichterscheinen 100 %.
Die Absage kann einfach und schriftlich verbindlich per E-Mail, SMS oder WhatsApp erfolgen.
Bitte haben Sie Verständnis: Als Selbstzahlerpraxis dient diese Regelung zur Sicherung meiner wirtschaftlichen Grundlage und des reibungslosen Ablaufs.
