Rechtliches: Ausschluß Heilversprechen

Hinweis zum Heilmittelwerbegesetz (§3 Nr.1)

Ausschluß Heilversprechen: Wir sind gesetzlich verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass mit der Darstellung der möglichen Anwendungsgebiete keinerlei Garantie auf Erfolg, Linderung oder Heilung verbunden ist. Es kann in keinem Fall ein Heilversprechen abgeleitet werden. Alle Angaben über Eigenschaften, Wirkungen und Indikationen beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen innerhalb der Therapiemethoden selbst.

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