
Behandlungskosten
Meine Abrechnung basiert auf der Heilpraktiker-Gebührenordnung (GebüH), nach Pauschalen oder nach individueller Absprache vor Behandlungsbeginn.
Als Selbstzahler(in) oder Privatpatient(in) erhalten Sie eine detaillierte Rechnung, die in der Regel am Ende des Monats oder Quartals gestellt wird.
Erstattung
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Heilpraktikerleistungen in der Regel nicht.
Privatversicherungen (PKV) und Zusatzversicherungen: Eine (Teil-)Übernahme ist je nach individuellem Tarif möglich. Dies gilt oft auch für Beihilfestellen (Beamte/Post).
Eine private Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen kann eine sinnvolle Option sein, um Ihre Kosten zu reduzieren – besonders bei der Behandlung von Kindern.
In meiner Praxis ist jeder Patient herzlich willkommen
Finanzielle Gründe sollen Sie nicht von einer notwendigen Behandlung abhalten.
In sozialen Härtefällen ist eine Reduzierung des Behandlungshonorars in Absprache mit mir möglich. Bitte sprechen Sie mich vertrauensvoll vor Beginn der Behandlung an, um eine individuelle Lösung zu finden.
